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Allgemeine Geschäftsbedingungen
ARXLUMEN - Bastian Berkhahn Einzelunternehmen - Friedrichstr. 23 - 50321 Brühl

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für Geschäftsbeziehungen mit Bastian Berkhahn – Einzelunternehmen (ARXLUMEN), Friedrichstraße 23, 50321 Köln, nachfolgend wird dieser Auftragnehmer genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Diese werden nachfolgend Auftraggeber genannt. Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Gegenteilige oder von unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen sowie vom Vertragspartner aufgestellte Bedingungen werden, sofern nicht ausdrücklich zugestimmt, nicht anerkannt. Spätestens mit Entgegennahme von Ware oder anderen Leistungen durch den Auftraggeber gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Zudem gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen, wenn uns eine durch den Auftraggeber schriftlich (auch E-Mail) bestätigte Auftragsbestätigung oder Bestellung vorliegt. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen der Auftraggeber werden hiermit widersprochen. Der Auftraggeber sollte sich vor seinen Vertragsabschlüssen über den neuesten Stand der AGB erkundigen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutz-Gesetz gespeichert. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Angebots vorzunehmen, ohne es öffentlich bekannt zu geben. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Sofern andere Bedingungen als unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Vertragsabschluss wirksam sein sollen, muss schriftlich eine entsprechende vertragliche Regelung zwischen den Parteien vereinbart werden. 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteilige Erklärung enthalten. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich (auch E-Mail) von uns bestätigt wurden. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns rechtsgültig. Sollte keine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgen so werden Verträge spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

Anderslautenden Einkaufsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in EUR. Wir behalten uns Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer vor. Es kommen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Wenn nicht gesondert ausgewiesen verstehen sich alle angebotenen Preise netto exklusive der gesetzlichen festgelegten Mehrwertsteuer und exklusive Versand- und Verpackungskosten.

 

4. Rücktritt und Kündigung des Kaufvertrages

Der Rücktritt von einem Kaufvertrag oder die Kündigung eines Kaufvertrages seitens des Auftraggebers ist ausdrücklich nicht zulässig. Der Auftragnehmer kann jederzeit nach billigem Ermessen vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen kündigen.

5. Lieferbedingungen, Verkauf von Waren und Leistungen

Die Lieferung erfolgt je nach Fall ab Lager Brühl oder ab Lager des betreffenden Herstellers bei einer Direktlieferung vom Hersteller zum Auftraggeber und in jedem Fall auf Gefahr des Empfängers. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventuellen Teillieferungen trägt grundsätzlich der Käufer. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Handelt es sich jedoch um Ware, die auf Grund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist der Auftragnehmer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung beim Auftragnehmer. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten von uns eintreten, gehören, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist ausgeschlossen. Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen - auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen – sind nicht zulässig. Sonstige Rücknahmen und Umtausch von Waren sind ausgeschlossen. Erklären wir uns zu einer Rücknahme aus Kulanz bereit, so sind wir berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 25,00 EUR und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt in solchen Fällen ausschließlich unter der Voraussetzung vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns. Zudem kann eine solche Rückgabe von Waren nur original-verpackt, in ungebrauchtem, unbeschädigtem und neuem Zustand erfolgen. Den Nachweis über den Zustand der zurückgegebenen Ware hat in jedem Fall der Auftraggeber zu erbringen. Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich der uns und der Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist und -Fomalitäten der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Wir übernehmen die Abwicklung der Transportschäden mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistungen zukommen. Eine direkte Leistung der Transportversicherung an den Käufer ist ausgeschlossen. 

6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Zahlungen haben erst an dem Tag schuldbefreiende Wirkung, an dem die Summe der ausstehenden Beträge auf das Konto eingegangen ist. Der Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort fällig, spätestens aber innerhalb von acht Tagen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, gegen sofortige Zahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch den Zahlungsverzug ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt, somit behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich nicht an den geschlossenen Vertrag hält. Diese Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferte Ware sorgsam zu verwahren. Fällige Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Auftraggeber auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Die Umbildung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der gelieferten Ware an der umgearbeiteten Ware fort. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung der gelieferten Ware mit anderen Sachen, die dem Auftraggeber oder Dritten gehören, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache. Hierbei ist der objektive Wert im Verhältnis zu anderen bearbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung maßgeblich. Dies findet auf den Umstand der Vermischung ebenfalls Anwendung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller, tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten zustehen. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache an uns ab. Ebenso tritt er die Forderungen an uns ab, die dem Auftraggeber durch eine Verbindung mit einem Grundstück Dritter entstehen.Auf Verlangen hat der Auftraggeber Schuldner einer abgetretenen Forderung an uns zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt.

8. Gewährleistung und Mängelansprüche

Zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist der Auftraggeber zunächst verpflichtet seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachzukommen. Sofern gesetzlich keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind, verjähren Mängelansprüche 12 Monate nach erfolgter Lieferung der von uns gelieferten Ware beim Auftraggeber. Weist die gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestand, so haben wir nach billigem Ermessen und unter Vorbehalt einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelrüge das Recht zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung. Die Nachbesserung ist von uns innerhalb einer für uns angemessenen Frist zu erbringen. Mängelansprüche bestehen nicht im Falle von nur unerheblicher Beeinträchtigung der Nutzbarkeit, bei nur unerheblicher Veränderung von dem vereinbarten Zustand, bei normaler Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhaftem Gebrauch, unsachgemäßer Beanspruchung, ungeeignetem Betrieb, Montagearbeiten, unter falschen Einbauvoraussetzungen oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Insbesondere gilt dies, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht Bestandteil des Vertrages waren. Unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen, die vom Auftraggeber oder Dritten ausgeführt werden, führen zum Verlust der Mängelansprüche. Dies gilt sowohl für die vorgenommenen Änderungen und Arbeiten als auch für die hieraus resultierenden Folgen. Seitens des Auftraggebers können uns gegenüber keine Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten geltend gemacht werden, die zwecks Nacherfüllung erbracht werden mussten. Jegliche Schadenersatzansprüche für Folgeschäden, die durch einen Mangel an einer durch uns gelieferten Ware oder Leistung entstanden sind, sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat nur insofern Rückgriffansprüche gegen uns, als das er mit Dritten keine Mängelansprüche über das gesetzliche Mindestmaß hinaus vereinbart hat.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 50321 Brühl, Deutschland. Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsgeschäfte der Parteien untereinander unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht, CISG ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Salvatorische Klausel

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Bestimmungen und Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Erfüllung von Rechtsgeschäften getroffen werden, schriftlich erfasst.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

Mit einer Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen und ohne Einschränkungen anerkannt.

ARXLUMEN - Bastian Berkhahn - Friedrichstr. 23 - 50321 Brühl

Steuer-Nr. 224/5019/2711 - UID DE291397945

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